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Bewohnerparken für Gewerbetreibende

Die Stadt Moers hat im Jahr 1995 das Bewohnerparken eingeführt. Die Parkzonen 1 und 2 gehörten zu den Anfängen. Damals wie heute bestand ein hoher Handlungsbedarf, das Parken in der Innenstadt neu zu regeln. Das Bewohnerparken wie die Einführung der Parkschein- und Parkscheibenregelung hat die Chancen aller Nutzenden erhöht, in der Moerser Innenstadt einen Parkplatz zu finden. Inzwischen existieren 9 Parkzonen.

Gewerbetreibende, die in einer der Bewohnerparkzonen ihren jeweiligen Betrieb haben, aber nicht Bewohner sind sowie über keinen eigenen Stellplatz bzw. Firmenparkplatz verfügen, sind können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.
Die nachfolgenden Regelungen bestehen unabhängig von den geltenden Regularien für Handwerkerparkausweise für Service- oder Werkstattfahrzeuge.

Antragsberechtigte Personen

Für Gewerbetreibende (Geschäftsführer/in) bzw. für den Geschäftsbetrieb kann nach Einzelfallprüfung für ein KFZ eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken in der Bewohnerparkzone am Betriebssitz erteilt werden.
Voraussetzung ist, dass regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen, d.h. der Gewerbebetrieb muss zur Ausübung seiner Tätigkeiten auf ein Fahrzeug angewiesen sein (zum Beispiel für Auslieferungsfahrten oder Kundendienst).

Wenn das Gewerbe dagegen ausschließlich am Geschäftssitz ausgeübt wird (keine Auslieferungsfahrten oder Kundendienst außerhalb des Geschäftes) kann keine Ausnahme erteilt werden, da ein Fahrzeug für den Geschäftszweck nicht erforderlich ist. An- und Abfahrten vom und zum Wohnort allein reichen nicht aus.

Es können nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die auf die / den Gewerbetreibende/n oder den Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Pro Gewerbebetrieb kann ein Ausweis ausgestellt werden.
Für Fahrzeuge von Mitarbeitenden und / oder Kunden können keine Genehmigungen erteilt werden.

Übersicht der Bewohnerparkzonen

Eine Übersicht über die jeweiligen Bewohnerparkzonen finden Sie auf dieser Seite unter „Links“. Dort finden Sie zusätzlich auch weitere Informationen zum Parkausweis für Gewerbetreibende.

Antragstellung

Den Antrag können Sie dieser Seite unter Formulare herunterladen und zusammen mit den übrigen notwendigen Antragsunterlagen der Verwaltung übermitteln.

Gebührenrahmen

Jährliche Gebühr: 30 €
Zahlungsziel:
Banküberweisung

Weiterführende Informationen

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie Erlass II B 3 – 78-12/2 (Ausnahmeregelung gemäß § 46 StVO für Gewerbetriebe und soziale Dienste) des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Besonderheiten

Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Als Nachweis entweder

  • Personalausweis,
  • aktuelle Meldebescheinigung oder
  • Mietvertrag