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Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.Bank

Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten?

Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer von geförderten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer abhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie folgend oder direkt bei der NRW.Bank.

Um Ihnen Wege zu ersparen ist der Fachdienst Wohnen für die in diesem Verfahren erforderliche Einkommensbescheinigung Ihr Ansprechpartner. Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist. Weitere Angaben zum maßgebenden Einkommen bzw. zur Einkommensgrenze entnehmen Sie bitte den dortigen Ausführungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensbescheinigung nicht vor dem von der NRW.Bank vorgegebenen Stichtag beantragen können. Da für die Berechnung sehr individuelle Nachweise erforderlich sein können, wird empfohlen zuvor fernmündlich mit dem Fachdienst Wohnen Kontakt aufzunehmen.

Rechtsgrundlagen

§§ 30 bis 39 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) vom 08.12.2009 (GV. NRW. S. 772) in der zurzeit geltenden Fassung.

Zuständigkeit