Ab sofort ist die Anzeige von Osterfeuern beim Fachdienst Ordnung der Stadt Moers möglich. Bis spätestens 11. April muss das Onlineformular übermittelt werden. Erlaubt sind nur Osterfeuer, die der Brauchtumspflege dienen. Dazu zählen ausschließlich Veranstaltungen von eingetragenen Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Der Fachdienst Ordnung führt vor Ort stichprobenartig Kontrollen durch. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Tierschutz beachten
Die Stadt Moers bittet darum, besonders den Tierschutz zu berücksichtigen. Vor dem Anzünden muss das Holz umgeschichtet werden, um Vögel, Igel, Mäuse und Kaninchen zu vertreiben. Den Verbrennungsplatz müssen außerdem volljährige Aufsichtspersonen bis zum vollständigen Erlöschen von Feuer und Glut beaufsichtigen. Erlaubt ist nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz (Baum- und Strauchschnitt). Zudem ist ein Abstand von mindestens 100 Metern zu Wohngebäuden sowie Wald- und Naturschutzgebieten einzuhalten.