Auf verschiedenen Straßenabschnitten gilt in Moers demnächst eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Aus Lärmschutzgründen wird diese Regelung neu eingerichtet oder ausgeweitet.
Das geht aus dem Ende 2024 beschlossenen Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie hervor. Bürgerinnen und Bürger waren zuvor aufgerufen, sich zu beteiligen. Tempo 30 gilt z. B. auf der Augustastraße (vom Kreisverkehr bis Uerdinger Straße) jetzt nicht nur nachts, sondern ganztägig. Auch auf der Unterwallstraße (Fieselstraße bis Neuer Wall) und der Xantener Straße (Homberger Straße bis Karl-Hoffmeister-Straße) ist eine solche Tempobeschränkung.
Für die Xantener/Uerdinger Straße (Goeben- bis Josefstraße), die Uerdinger/Düsseldorfer Straße (Höhe Tankstelle bis Düsseldorfer Straße 14) sowie die Römerstraße (Bergheimer Straße bis Herkenweg und Zufahrt Geschwister-Scholl-Gesamtschule bis Essenberger Straße) darf zunächst lediglich nachts höchstens 30 gefahren werden. In einem kurzen Abschnitt an der Schule bleibt es bei durchgängig 30. Enni hat den Auftrag zur Umsetzung erhalten und setzt ihn sukzessive um.