Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73 ff Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) zur „Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp bis Kamp-Lintfort, Hp Kattenstraße durch Errichtung eines Gleisbogens in Moers-Rheinkamp und Nutzung der nachfolgend vorhandenen ehemalige Grubenbahnstrecke bis Kamp-Lintfort, Hp Kattenstraße“ durch die Niederrheinbahn GmbH (NRB)
Der Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG bezieht sich auf den Streckenabschnitt zwischen Bahnhof Moers-Rheinkamp über einen Gleisbogen auf die Trasse der ehem. Grubenbahn der Ruhrkohle AG zur Zeche Friedrich Heinrich in Kamp-Lintfort bis zum Haltepunkt Kattestraße in Kamp-Lintfort.
Die vollständigen Planunterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen und entscheidungserhebliche Unterlagen) sowie der Umweltbericht werden in der Zeit vom 13.03.2025 bis 12.04.2025 auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen zugänglich gemacht. Darüber hinaus sind die vollständigen Planunterlagen einschließlich des UVP-Berichtes für die Dauer der Offenlage auch über die Homepage der Stadt Kamp-Lintfort unter https://www.kamp-lintfort.de/toeb sowie hier auf der Homepage der Stadt Moers zugänglich. Weiterhin sind die Planunterlagen während des Offenlagezeitraumes auch in dem zentralen Internetportal https://www.uvp-verbund.de (§ 20 UVPG) einzusehen. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zugänglichen Unterlagen (§ 27a Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW i.V.m. § 18a Abs. 3 Satz 1 AEG).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Offenlage, das ist der 13.03.2025 bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 12.05.2025 einschließlich, Einwendungen erheben. Die Einwendungen sollen möglichst elektronisch erhoben werden. Sie sind per E-Mail an das Postfach NRB-Gleisbogen-Rheinkamp@brd.nrw.de zu richten. Sie müssen mindestens den Namen und die Postanschrift der/des Einwendenden sowie als Betreff „NRB-Gleisbogen Rheinkamp“ enthalten. Ansonsten kann die Einwendung nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Einwendungen weiterhin auch schriftlich (bitte Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse und den Betreff “NRB-Gleisbogen Rheinkamp” und das Aktenzeichen des Verfahrens – s.o. links - angeben) bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (Anhörungsbehörde) erhoben werden.
Die Einwendungen müssen spätestens am letzten Tag der Einwendungsfrist (12.05.2025) eingegangen sein (es gilt der Posteingang bei der Anhörungsbehörde). Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Alle Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf.