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Inhalt

Bebauungsplan Nr. 319 der Stadt Moers, Genend (Kamper Straße/Im Meerfeld)

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
  • Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

Der Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers führt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem oben genannten Bebauungsplan durch.

Ziele des Bebauungsplanes Nr. 319 sind die Umsetzung der Ziele der Raumordnung und kommunaler Ziele zum Einzelhandel sowie die vorrangige Bereitstellung von Flächen für das produzierende Gewerbe und für das Handwerk bzw. von Gewerbe, das aufgrund seiner Immissionscharakteristik auf die Lage in einem Gewerbegebiet angewiesen ist. Deshalb soll ein Gewerbegebiet mit entsprechender Nutzungsgliederung festgesetzt werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt in der Zeit vom

20.11.2023 bis einschließlich 05.12.2023

während der Dienststunden, und zwar

  • montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • freitags von 8.30 bis 12 Uhr

im Fachbereich Stadt- und Umweltplanung, Bauaufsicht der Stadt Moers, Rathaus Moers, Rathausplatz 1, 47441 Moers, Verwaltungsgebäude „Altes Rathaus“, Zimmer 2.025. Am 1. Dezember 2023 ist das Rathaus aufgrund einer Personalversammlung geschlossen.

Ergänzend werden die Unterlagen hier im Internet und im Internetprotal des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/moers/beteiligung/themen zur Verfügung gestellt.

Stellungnahmen sind bis zum Ende des Beteiligungszeitraums unter der oben genannten Adresse oder per E-Mail an bauleitplanung@moers.de abzugeben. Die Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Hinweise:

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten / E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Thema „Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung“, welches mit ausliegt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a (6) BauGB i. V. m. § 3 (2) Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Moers deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne Herr Nicolai (Telefon: 0 28 41 / 201-426) oder eine fachkundige Vertretung.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Amtsblatt der Stadt Moers am 02.11.2023 (PDF, 1.110 kB) ortsüblich bekanntgemacht.