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Inhalt

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Ort und Zeit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden mindestens 1 Woche vorher im Amtsblatt der Stadt Moers ortsüblich bekannt gemacht. Stellungnahmen zur Planung sind bis zum Ende des Beteiligungszeitraums per Post an die Stadt Moers oder per E-Mail abzugeben.

Parallel dazu wird die örtliche Presse gebeten, über die Beteiligung zu informieren.

Laufende Verfahren in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Zurzeit wird keine Beteiligung durchgeführt.

Hinweis zum Datenschutz:

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. In öffentlich einsehbaren Dokumenten zum Verfahren wird Ihre Stellungnahme anonymisiert.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Thema „Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung“.

Zuständigkeit