Ort und Zeit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden mindestens 1 Woche vorher im Amtsblatt der Stadt Moers ortsüblich bekannt gemacht. Stellungnahmen zur Planung sind bis zum Ende des Beteiligungszeitraums per Post an die Stadt Moers oder per E-Mail abzugeben.
Parallel dazu wird die örtliche Presse gebeten, über die Beteiligung zu informieren.
Laufende Verfahren in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Zurzeit wird keine Beteiligung durchgeführt.
Hinweis zum Datenschutz:
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, können wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse speichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme. In öffentlich einsehbaren Dokumenten zum Verfahren wird Ihre Stellungnahme anonymisiert.