
Das Spielmobil der Stadt Moers steht den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, den ortsansässigen Vereinen, Institutionen und anderen Organisationen zur Ausleihe zur Verfügung. Die vielfältige Ausstattung an Spielmaterialien und Geräten sind auf allen Veranstaltungen und Festen für Kinder ein ganz besonderes Highlight und verleiht der Veranstaltung eine besondere Note. In der Bildergalerie erhalten Sie einen Einblick in die aktuelle Ausstattung des Moerser Spielmobils.
Das Spielmobil ist ein 2,5m x 6,0m Abrollcontainer und kann ausschließlich durch ein städtisches Transportfahrzeug geliefert werden.
Anmeldung
Der Anmeldungszeitraum beginnt zum 02. Januar des Veranstaltungsjahres. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung früher, maximal sechs Monate vor der Veranstaltung, möglich. Die Anfrage erfolgt über spielmobil@moers.de.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Mitarbeitende des Kinder- und Jugendbüros zur Seite.
Veranstaltungen des Fachbereichs Jugend, sowie Veranstaltungen innerhalb von Moers haben Vorrang.
Beratung und Bestellung
Beratung und Bestellung
Stadt Moers
Fachbereich 10 - Jugend
Fachdienst 10.4.1 - Kinder- und Jugendbüro
Beratung: Robert Hüttinger
Telefon: 0 28 41 / 201 - 883
Zimmer: U.053
E-Mail
Ausleihbedingungen und Gebühren
- Gruppe 1
Träger der freien Jugendhilfe, anerkannt nach § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz oder vom Fachdienst Jugend gleichgestellte Veranstalter und Veranstalterinnen bezahlen 110 Euro - Gruppe 2
Sonstige nichtkommerzielle Veranstalter und Veranstalterinnen zum Beispiel Straßengemeinschaften, Nachbarschaften, Vereine, Parteien und Gewerkschaften bezahlen 187 Euro - Gruppe 3
Kommerzielle Veranstalter und Veranstalterinnen von Kinderfesten wie Werbegemeinschaften etc. und Ausleiher aus Nachbargemeinden (ortsansässige Organisationen werden bei der Terminvergabe bevorzugt) bezahlen 340 Euro
Zahlungsbedingungen
Veranstaltende Organisationen erhalten den Mietvertrag für das Spielmobil von uns in dreifacher Ausfertigung. Der Mietvertrag enthält alle vereinbarten Vertragsbedingungen (Ansprechperson, Kontaktdaten, Einsatzort, Zeitraum). Alle drei Exemplare müssen unterschrieben an den Fachdienst Jugend, Kinder- und Jugendbüro zurückgesendet werden. Mit der Rücksendung des Vertragsexemplars “Mieter” durch den Fachdienst Jugend an die Mietpartei wird zur Zahlung des entsprechenden Betrages aufgefordert.
Spätestens zwei Wochen vor dem Ausleihtermin muss die Mietzahlung bei der Stadt Moers eingegangen sein. Liegt die Mietzahlung nicht rechtzeitig vor, kann das Spielmobil nicht zur Verfügung gestellt werden.
Bis vier Wochen vor dem Ausleihtermin kann von dem Vertrag kostenfrei zurückgetreten werden, ohne die Miete bezahlen zu müssen. Die Rücktrittserklärung muss hierfür in Schriftform gegenüber dem Fachbereich 10, Fachdienst Jugend, Kinder- und Jugendbüro der Stadt Moers abgegeben werden.
Informationen zum Ablauf während der Veranstaltung
Das Spielmobil und die Spielmaterialien sind sorgfältig zu behandeln. Aufgetretene Verschmutzungen sind zu beseitigen. Die Veranstalter / Veranstalterinnen sind verpflichtet, das Spielmobil und die Spielmaterialien in einem ordnungsgemäßen, sauberen und trockenen Zustand zurückzugeben.
Die Geräte haben im Spielmobil ihren vorgegebenen Platz. Nach der Veranstaltung werden diese unter der Koordination der Fachkraft des Kinder- und Jugendbüros wieder in sauberem Zustand an diesen Platz zurück geräumt.
Beschädigungen an den Spielgeräten sind bei der Rückgabe zu melden. Sind die Geräteschäden durch unsachgemäßen Gebrauch – nicht durch Verschleiß – verursacht worden, sowie bei Verlust von Spielgeräten, ist Schadensersatz zu leisten.
Durchführung von Spielfesten
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Kinder- oder Spielfest nach den Vorstellungen des Veranstalters / der Veranstalterin durch Honorarkräfte durchführen zu lassen. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten.