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Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die Fachstelle erreichen Sie auch unter der Fax-Nr.: 0 28 41 / 201 - 1 68 43.

Die Fachstelle ist zuständig für

  • schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.
  • durch Bescheid der Agentur für Arbeit „gleichgestellte Personen“ im Arbeitsleben
  • Schwerbehindertenvertretungen.
  • Arbeitgeber.
  • Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Personalräte.

Der Ort des Arbeitsplatzes ist in der Regel maßgeblich für die jeweilige Zuständigkeit der Fachstelle.

Auf das Regionale Ansprechpartner-Verzeichnis des Landschaftsverbandes Rheinland, in dem die jeweiligen Ansprechpartner der Fachstellen, Integrationsämter, Integrationsfachdienste im Rheinland benannt werden, wird hiermit verwiesen.

Aufgaben der Fachstelle nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX)

  • Beratung über Möglichkeiten einer behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung
  • Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz    
  • Überprüfung der Fördermöglichkeiten im Rahmen der Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber (technische Arbeitshilfen, behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung, Arbeitsassistenz, Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse etc.)
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber, Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen
  • Durchführung des Ermittlungsverfahrens und der Einigungsverhandlung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens gem. §§ 85 ff. SGB IX bei fristgerechten Kündigungen

Die Zusammenarbeit der Fachstelle erfolgt mit

  • dem Integrationsamt
  • den Rehabilitationsträgern
    (Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungen)
  • den Integrationsfachdiensten für
    • hörgeschädigte Menschen 
    • blinde und sehbehinderte Menschen
    • psychisch behinderte Menschen
    • körperbehinderte Menschen
    • geistig behinderte Menschen

Formulare des Landschaftsverbandes Rheinland

 

Zuständigkeit