Formulare
- Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
- Anzeige Haltung eines großen Hundes nach § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
- Anmeldung zur Hundesteuer
- Änderungsantrag zur Hundesteuer
- Merkblatt zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Rund 6.000 Hunde sind zurzeit in Moers gemeldet.
Für viele Besitzerinnen und Besitzer sind die Tiere Spielgefährten, Beschützer oder Wegbegleiter. Doch die Interessen von Hundefreunden und anderen Bürgern sind oft unterschiedlich.
Um das Zusammenleben zu erleichtern, finden Interessierte auf der folgenden Seite viele Tipps sowie Rechte und Pflichten zur Hundehaltung.
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zu den Themen:
- Weitere Informationen zur Anmeldung
- Leinen los für Bello und Co.
- Verhaltensempfehlungen
- Rechtliche Grundlagen und Pflichten
- Interessante Links und weiterführende Informationen
Kontakt:
Landeshundegesetz:
Herr Pagor, Telefon: 0 28 41 / 201-614
Hundesteuer:
Frau Sondermann, Telefon: 0 28 41 / 201-676