Arzt benachrichtigen
Ist der Tod nicht im Krankenhaus oder in einem Heim eingetreten, müssen Sie einen Arzt oder eine Ärztin verständigen, die die Todesbescheinigung ausstellen.
Bestattungsunternehmen verständigen
In der Regel werden die Formalitäten von einem Bestattungsunternehmen erledigt. Dieses kümmert sich um die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt. Es vereinbart einen Beisetzungstermin mit der Friedhofsverwaltung und ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn sie Fragen haben.
Denken Sie bei der Liste der Personen, die zu benachrichtigen sind, nicht nur an Verwandte, Bekannte und Freunde. Denken Sie auch an Banken, Versicherungen, die Krankenkasse und gegebenenfalls an den Arbeitgeber.
Lohnsteuerkarte
Handelt es sich bei dem Verstorbenen um Ihre Ehegattin oder ihren Ehegatten, ändert sich Ihr Personenstand und möglicherweise die Einstufung in die Lohnsteuerklasse. Beide Änderungen können beim Bürgerservice angezeigt werden. Um Informationen über Adressen, Öffnungszeiten und weitere Leistungen zu erhalten, klicken Sie bitte auf die Einrichtung.
Hinterbliebenenrente
Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat in der Regel, wer verwitwet oder verwaist ist und kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen bezieht.
Anträge auf Hinterbliebenenrente können beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen gestellt werden, der Ihren Antrag dann an den entsprechenden Rententräger weiterleitet.
Formulare
ENNI Stadt und Service bietet die wichtigsten Formulare zum Thema Friedhofswesen zum Herunterladen an.