Als Eigentümer oder Eigentümerin beziehungsweise als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsberechtigte haben Sie die Möglichkeit einen Antrag zur Befreiung oder Ausnahme von der Baumschutzsatzung zu stellen.
Bitte geben Sie im Bereich "Ausnahme gemäß § 6 Absatz 1" beziehungsweise im Bereich "Befreiung gemäß § 6 Absatz 2" die Gründe an, die nach Ihrer Ansicht zu einer Ausnahme oder Befreiung nach § 6 führen.
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Datenschutz bei der Bearbeitung beachtet. Die Stadt Moers verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens.
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