Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Leistungen zur Mobilität gewährt. Hierzu gehören u.a. auch die Fahrdienste. Ab dem 01.01.2020 ist der Landschaftsverband Rheinland bzw. der Kreis Wesel für die Eingliederungshilfe zuständig. Anträge sind direkt an den zuständigen Träger zu richten.
Kreis Wesel
Der Landrat
Fachdienst 50-1-3 Eingliederungshilfe SGB IX
Reeser Landstr. 31
46493 Wesel
Telefon: 02 81 / 207-0
Telefax: 02 81 / 207-40 43
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Informationen zur Eingliederungshilfe vom Kreis Wesel
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: 02 21 / 809-0
Telefax: 02 21 / 809-22 00
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