Leitung
Telefon: Die Telefonnummern der zuständigen Mitarbeitenden finden Sie in den jeweiligen Dienstleistungen.
Telefax: 0 28 41 / 201-1 65 98
E-Mail: wohnen@moers.de
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Standort
Rathaus MoersRathausplatz 1
47441 Moers
Wohngeldstelle telefonisch nicht zu erreichen
Die Moerser Wohngeldstelle ist nur eingeschränkt erreichbar. In dringenden Fällen werden lediglich E-Mails schnellstmöglich beantwortet: wohngeldstelle@moers.de.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Wohnen sind Ihnen bei
- der Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen,
- Bescheinigungen zum Zinssenkungsantrag für die NRW.Bank,
- der Beantragung von Wohngeld,
- der Wohnungssuche im Rahmen der Wohnungsvermittlung,
behilflich. Außerdem nehmen Sie die Aufgaben der Wohnungsaufsicht bei Wohnungsmängeln wahr.
Weitere Informationen zum Thema Wohnen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum bzw. von Mietwohnungen durch zinsgünstige Darlehen. Fördermittel sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (für die Stadt Moers ist dies der Kreis Wesel) zu beantragen. Antragsunterlagen leiten wir gerne an die Kreisverwaltung in Wesel weiter.
Informationen zur Bauförderung
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen