Gesamtabschluss
Die Gemeinden sind nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 116 Abs. 1 GO NRW) verpflichtet, in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Gesamtabschluss ermöglicht den vollständigen Einblick in die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Einbeziehungen aller ihrer Beteiligungen und dient der Haushaltssteuerung.
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Kontakt & Ansprechpartner
- Frau Gerlach
- Telefon: 0 28 41 / 201-187
- E-Mail: Melanie.Gerlach@Moers.de
- Stab Beteiligungen Stab Beteiligungsmanagement
- Anschrift: ,
- Telefon: 0 28 41 / 201 - 182
- E-Mail: Stab.Beteiligungen@Moers.de