Ermittlungsdienst (Verkehrsüberwachung)
Die Stadt Moers verfügt über einen Verkehrsüberwachungsdienst, dieser unterteilt sich in Geschwindigkeitsüberwachung und Parkraumüberwachung.
Gebührenrahmen
Die Inanspruchnahme des städtischen Verkehrsüberwachungsdienstes ist kostenfrei.
Bearbeitungsdauer
Beschwerden werden innerhalb von 3 bis 5 Arbeitstagen bearbeitet.
Besonderheiten
Ist eine Überwachung durch den städtischen Verkehrsüberwachungsdienst nicht möglich, können bei Haltverstößen und Parkverstößen auch Privatanzeigen eingereicht werden. Die Anzeigenerstatterin bzw. der Anzeigenerstatter muss sich in einem solchen Fall als Zeugin bzw. Zeuge in einem eventuellen Bußgeldverfahren zur Verfügung stellen.
Die Privatanzeige muss folgenden Inhalt haben:
- Name und Anschrift der / des Anzeigenden,
- Art des Verstoßes,
- Ort des Verstoßes,
- Datum und Uhrzeit des Verstoßes,
- PKW-Hersteller,
- Farbe,
- amtliches Kennzeichen und
- Unterschrift der / des Anzeigenden.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, Ordnungsbehördengesetz NW, Gemeindeordnung
Kontakt & Ansprechpartner
- Frau Olberts
- Telefon: 0 28 41 / 201-624
- E-Mail: Heike.Olberts@Moers.de
- Frau Schneider
- Telefon: 0 28 41 / 201-621
- E-Mail: Stephanie.Schneider@Moers.de
- FD 8.3 Fachdienst 8.3 - Straßen- und Verkehrsrecht
- Anschrift: Rathausplatz 1, 47441 Moers
- Telefon: 0 28 41 / 201-616
- E-Mail: strassen.verkehrsrecht@moers.de