Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Während die Niederlassungserlaubnis einen unbefristeten Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht, erwerben Ausländer mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG das Recht, sich unbefristet in der gesamten Europäischen Union aufzuhalten. Sie dürfen also unter bestimmten Voraussetzungen ihren Wohnsitz in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nehmen.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit jeglicher Art.
Gebühren:
- Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG werden in der Regel Gebühren in Höhe von 109 Euro erhoben.
- Für die Neuausstellung wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzpapiers oder wegen Verlusts werden Gebühren in Höhe von 67 Euro erhoben.
Kontakt & Ansprechpartner
- 4.1.2 Ausländerbehörde
- Anschrift: Rathausplatz 1, 47441 Moers
- Telefon: Die Telefonnummern der zuständigen Mitarbeitenden finden Sie in den jeweiligen <a class="intern" href="/de/ansprechpartner/fachdienst-4.1.2-auslaenderbehoerde/#Dienstleistungen">Dienstleistungen</a>. <strong>E-Mail: </strong><br /><a href="mailto:auslaenderbehoerde@moers.de" title="E-Mail an die Ausländerbehörde senden.">auslaenderbehoerde@moers.de</a> und <a href="mailto:termin-abh@moers.de" title="E-Mail an den Termin-Postkorb der Ausländerbehörde senden.">termin-abh@moers.de</a> <br />
- E-Mail:
- Herr Schmitz
- Telefon: 0 28 41 / 201-661
- E-Mail: L.Schmitz@Moers.de
- Frau Gores
- Telefon: 0 28 41 / 201-662
- E-Mail: S.Gores@Moers.de
- Herr Karakas
- Telefon: 0 28 41 / 201-664
- E-Mail: M.Karakas@Moers.de
- Frau Karagianni
- Telefon: 0 28 41 / 201-658
- E-Mail: C.Karagianni@Moers.de