Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der zu einem längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt (in der Regel für mehr als 3 Monate).
Aufenthaltserlaubnisse werden hauptsächlich zu folgenden Zwecken erteilt und gegebenenfalls verlängert:
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt aus familiären Gründen
Aufenthaltserlaubnisse können je nach Aufenthaltszweck mit Bedingungen erteilt werden und, auch nachträglich, mit Auflagen, insbesondere einer räumlichen Beschränkung verbunden werden.
Gebühren:
In der Regel erfolgt nachstehende Gebührenerhebung:
Leistung | Gebühr |
---|---|
Erteilung mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr | 100 Euro |
Erteilung mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr | 100 Euro |
Verlängerung mit einer Geltungsdauer von bis zu 3 Monaten | 96 Euro |
Verlängerung mit einer Geltungsdauer von mehr als 3 Monaten | 93 Euro |
Neuausstellung wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzpapiers oder wegen Verlusts | 67 Euro |
Gebührenermäßigung:
Minderjährige zahlen die Hälfte der Gebühren.
Kontakt & Ansprechpartner
- Frau Kaschel
- Telefon: 0 28 41 / 201-661
- E-Mail: G.Kaschel@Moers.de
- Herr Püschel
- Telefon: 0 28 41 / 201-664
- E-Mail: S.Pueschel@Moers.de
- Frau Balke
- Telefon: 0 28 41 / 201-704
- E-Mail: Gabriele.Balke@Moers.de
- Frau Brähler
- Telefon: 0 28 41 / 201-629
- E-Mail: M.Braehler@Moers.de
- Frau Cestnik
- Telefon: 0 28 41 / 201-698
- E-Mail: J.Cestnik@Moers.de
- Frau Wessel
- Telefon: 0 28 41 / 201-627
- E-Mail: C.Wessel@Moers.de
- Herr Holtermann
- Telefon: 0 28 41 / 201-657
- E-Mail: Jona.Holtermann@Moers.de
- 4.1.2 Ausländerbehörde
- Anschrift: Rathausplatz 1, 47441 Moers
- Telefon: Die Telefonnummern der zuständigen Mitarbeitenden finden Sie in den jeweiligen <a class="intern" href="#Dienstleistungen">Dienstleistungen</a>.
- E-Mail: auslaenderbehoerde@moers.de