- Zuständig:
Änderung melderechtlicher Vorschriften
Seit dem 01.06.2004 gibt es zwei Änderungen hinsichtlich der Meldepflicht
Die Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland entfällt. Bürgerinnen und Bürger brauchen sich künftig nur noch innerhalb einer Woche (gesetzlich geregelte Frist) am neuen Wohnsitz anzumelden.
Bei Umzügen ins Ausland oder Abmeldungen eines Nebenwohnsitzes gilt diese Regelung jedoch nicht. Hier muss eine Abmeldung nach wie vor vorgenommen werden.
Seit dem 01.06.2004 muss keine Bestätigung des Vermieters über den Einzug oder den Auszug mehr vorgelegt werden.
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes von Moers umgezogen sind, müssen Sie sich ummelden.
Was benötigen Sie?
- Ihren Personalausweis oder Reisepass.
- Den Vordruck "Anmeldung des Wohnsitzes"
Wichtig
- Wie bei allen Meldeangelegenheiten schreibt das Meldegesetz auch bei Ummeldungen vor, dass Sie der Stadt dieses innerhalb einer Woche mitteilen müssen
- Wenn es Ihnen nicht möglich ist persönlich vorzusprechen, können Sie die gebührenfreie Anmeldung auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person vornehmen lassen.
An- und Abmeldungen Ihrer Versorgungsanschlüsse (Strom, Gas, Wasser, Nahwärme) können Sie auch bequem auf der ENNI-Homepage erledigen.




Stadt Moers